Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Alvora Autos AG
2026
1. Allgemeine Bestimmungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB") regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Alvora Autos AG und den Verbrauchern, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die AGB sind einvernehmlich vereinbart und gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die nach Vertragsabschluss entstehen. Alvora Autos AG ist eine inhabergeführte Firma mit Sitz in Düsseldorf, die sich auf umfassende Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten für Wohn- und Geschäftsimmobilien spezialisiert hat. Die AGB sind Teil des Vertrags und binden den Verbraucher automatisch ein.
2. Leistungsangebot und Umfang der Dienstleistungen
Alvora Autos AG bietet eine breite Palette von Renovierungs- und Modernisierungsdienstleistungen an, darunter die Sanierung von Mietwohnungen, die Modernisierung von Geschäftsräumen, die Umgestaltung von Bäckereien und die Restauration von historischen Gebäuden in Düsseldorf und Umgebung. Unsere Experten verfügen über über 12 Jahre Berufserfahrung und haben bereits über 450 Projekte erfolgreich abgeschlossen. Jede Leistung wird individuell auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt, um eine optimale Ergebnisqualität zu gewährleisten.
3. Haftungsbeschränkungen
Alvora Autos AG haftet in den Grenzen des Gesetzes, insbesondere bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für Schäden, die durch die Verwendung von uns vertriebenen Materialien entstehen, übernehmen wir keine Haftung, sofern diese Materialien den gesetzlichen Qualitätsanforderungen entsprechen. Für Verzögerungen im Projektablauf übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, dies ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unseres Teams zurückzuführen.
4. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Vertraulichkeit der Daten und die Einhaltung des Datenschutzrechts sind für Alvora Autos AG von zentraler Bedeutung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO und der deutschen Datenschutzverordnung. Kunden erhalten eine klare Erklärung über den Umgang mit ihren Daten und können jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung geltend machen.
5. Eigentumsrechte und Urheberrechte
Alle Arbeiten, die Alvora Autos AG im Rahmen der Aufträge erstellt, unterliegen der Urheberrechtsverordnung. Die Kunden erhalten das ausschließliche Nutzungsrecht an den fertigen Arbeiten, sofern sie im Rahmen des Vertrages abgeschlossen wurden. Alvora Autos AG behält sich das Recht vor, Fotos und Dokumente zu archivieren, sofern sie zur Dokumentation der Leistung erforderlich sind.
6. Vertragsende und Kündigungsrechte
Der Vertrag kann durch beide Parteien schriftlich gekündigt werden. Alvora Autos AG hat das Recht, den Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn der Kunde die vereinbarten Zahlungsmodalitäten nicht einhält oder wenn die Durchführung der Arbeiten aufgrund von Kundenhandlungen unmöglich wird. In solchen Fällen ist der Kunde verpflichtet, alle bereits angefallenen Kosten zu zahlen.
7. Anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehungen zwischen Alvora Autos AG und den Verbrauchern unterliegen dem deutschen Recht. Gerichte mit Zuständigkeit sind die zuständigen Gerichte in Düsseldorf. Bei Streitigkeiten wird versucht, eine außergerichtliche Einigung zu finden, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
8. Garantien, Beschwerden und Verbraucherrechte
Alvora Autos AG gewährt eine Garantie von 24 Monaten auf alle Arbeiten, sofern diese im Rahmen der vereinbarten Leistungen durchgeführt wurden. Kunden können jederzeit eine Beschwerde einreichen, und wir verpflichten uns, innerhalb von 14 Tagen auf die Beschwerde zu reagieren. Unsere Verträge entsprechen den verbraucherrechtlichen Vorgaben und gewährleisten das Recht des Kunden auf Rücktritt, Erstattung oder Minderung des Kaufpreises, sofern die Leistung nicht den vereinbarten Ansprüchen entspricht.